In akuten Notfällen und Gefahrenlagen können Sie einen Notruf über folgende Rufnummern absetzen:
Polizei: 110
Feuerwehr: 112
Rettungsdienst: 112
Die Notrufnummern 110 und 112 können auch von Mobiltelefonen mit eingesetzter SIM-Karte ohne Guthaben abgesetzt werden.
Im Falle eines Notrufes beantworten Sie bitte folgende Fragen (die sogenannten 6 "W"):
Wo geschah es?
Was ist passiert?
Wieviele Verletzte gibt es?
Welche Art der Verletzung?
Wer meldet den Notfall?
Warten auf Rückfragen!
Hinweis zur Benutzung von Notrufnummern in Krisen- und Katastrophenfällen:
Benutzen Sie nur in äußersten Notfällen die Notrufnummern, um diese nicht für Notfälle und für die Einsatzkräfte zu blockieren! Benutzen Sie im übrigen, sofern eingerichet, die Bürgertelefone der Katastrophenschutzbehörden! Das Bürgertelefon des Landratsamtes Dingolfing-Landau als Untere Katastrophenschutzbehörde ist in der Regel nach Freischaltung unter der Telefonnummer: 0 87 31 / 87-200 zu erreichen.
Giftnotruf München: 0 89 / 1 92 40
II. Med. Klinik der Technischen Universität München, Ismaninger Str. 22, 81675 München
Für Fälle, die keine akuten Notfälle sind:
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Zahnärztlicher Notdienst
Giftnotrufzentralen im deutschsprachigen Raum
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Ulrich
Schüll
Sachbearbeiter
|
08731/87-517 | 08731/87-752 | U39 | ulrich.schuell@landkreis-dingolfing-landau.de |