Kater Dingolfing-Landau 12/1

Nuklearer Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen

Das Kernkraftwerk Isar 2 befindet sich im Landkreis Landshut auf dem Gebiet des Markt Essenbach. Teile des Landkreises Dingolfing-Landau befinden sich in der Mittelzone zum Kernkraftwerk Isar 2. Aus diesem Grund ist das Landratsamt verpflichtet, Katastrophenschutzplanungen für einen relativ unwahrscheinlichen Störfall zu erstellen.

Was ist Radioaktivität?

Atome sind Bausteine der Materie. Jedes Atom besteht aus einem Atomkern, der von einer Atomhülle umgeben ist. Bestimmte Atomkerne haben die Eigenschaft, sich von selbst, also ohne Einwirkung, umzuwandeln. Dabei werden winzige Teilchen oder elektromagnetische Wellen ausgesandt. Dieses natürliche Verhalten des Atomkerns heißt Radioaktivität und das, was der Kern abgibt, ionisierende bzw. radioaktive Strahlung. Ein Maß für die Aktivität eines radioaktiven Stoffes ist die Anzahl der Umwandlungen, d.h. der Zerfälle in einer Sekunde, angegeben in Becquerel (Bq). Finden zum Beispiel 1.000 Zerfälle pro Sekunde statt, dann entspricht dies einer Aktivität von 1.000 Bq. In einem Gramm Radium, neben dem Uran einer der bekanntesten natürlichen radioaktiven Stoffe, finden etwa 37 Milliarden Zerfälle in einer Sekunde statt. Die Aktivität eines radioaktiven Stoffes nimmt mit der Zeit ab. Nach einer so genannten Halbwertszeit ist sie bis auf die Hälfte abgesunken. Die durch die ionisierende Strahlung auf den Menschen übertragene Energie und deren Wirkung wird in Sievert (Sv) angegeben. So beträgt die mittlere natürliche Strahlenbelastung in der Bundesrepublik Deutschland etwa 0,0021 Sv = 2,1 mSv (Millisievert) pro Jahr. Radioaktive Strahlung ist keineswegs nur von uns Menschen gemacht. Die am meisten verbreitete ist die natürliche Strahlung. Sie kommt aus der Erde und aus dem Weltall. Sie ist in der Luft, die wir atmen, und sogar unser Körper enthält einige radioaktive Stoffe. Die gesamte Entwicklung des Lebens einschließlich der menschlichen Evolution erfolgte unter Einwirkung der natürlichen Strahlung. In Deutschland wird die Strahlung der Umgebung laufend flächendeckend gemessen und die daraus resultierende Strahlenbelastung bestimmt.

Welche Schutzmaßnahmen sind geplant?

Die Katastrophenschutzplanung ergänzt die umfassende sicherheitstechnische Auslegung des Kernkraftwerks. Dazu wurden von den deutschen Bundesländern gemeinsame „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage wird der behördliche Katastrophenschutz in abgestuften Maßnahmen mit dem Ziel organisiert, die Folgen eines extrem unwahrscheinlichen Unfalls für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Art und Umfang der schadensbegrenzenden Maßnahmen sind abhängig von der Entfernung zur kerntechnischen Anlage, deren Umgebung nach dieser Empfehlung in drei Zonen und zwölf Sektoren eingeteilt ist:

- die Zentralzone, welche die kerntechnische Anlage bis zu einer Entfernung von 5 Kilometer umschließt

- die Mittelzone bis zu einer Entfernung von 20 Kilometer vom Standort

- die Außenzone bis zu einer Entfernung von 100 Kilometer vom Standort

Zusätzlich zur Messung der allgemeinen Umweltradioaktivität bestehen spezielle Messnetze zur Überwachung kerntechnischer Anlagen. Bei einem Unfall wird deren Umgebung noch intensiver durch diese Programme überwacht, wobei auch mobile Messtrupps eingesetzt werden. Zusätzlich stehen die ständig übertragenen Daten aus der Kernreaktor-Fernüberwachung zur Verfügung. So können z.B. aus den Messwerten der Emissionen und der Ausbreitungsverhältnisse die radiologische Auswirkung im Voraus abgeschätzt werden. In allen Zonen sind abgestufte Katastrophenschutzmaßnahmen vorbereitet. Sollten Maßnahmen notwendig werden, sind die Mitarbeiter und die Selbsthilfe der Bevölkerung erforderlich. Hierüber wird in der Info-Broschüre des Anlagenbetreibers informiert.

Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat planerische Vorbereitungen getroffen, um bei jeder Gefahrenlage, die zu einer Evakuierung führen kann, die erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können. So wurden die Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Sammelstellen festgelegt. Sammelstellen sind Orte, an denen Personen zusammenkommen, die keine eigenen Transportmöglichkeiten nutzen können.

Im nachfolgenden Link wurden die Haltestellen in einer Karte dargestellt:

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Ulrich Schüll
Sachbearbeiter
08731/87-517 08731/87-752 U39 ulrich.schuell@landkreis-dingolfing-landau.de