Meteorologisch lässt sich der Begriff Unwetter anhand objektiver physikalischer Kriterien nicht definieren. Ein Unwetter lässt sich daher nur anhand der Auswirkungen bestimmten Wetters definieren, wie dies z.B. im Zeit-Lexikon (2004, Band 16: S. 267) geschieht.
Unwetter sind Wetterereignisse, die „stärkste Auswirkungen haben“ und einen "Notstand" hervorrufen können.
Ein Unwetter ist also ein Ereignis welches die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben gefährden kann.
Schwere Regenfälle, extreme Dürren, Stürme, Glättesituationen werden heute bei den meisten Wetterdiensten weltweit als Unwetter gewertet. Andere nicht so sichtbaren Wetterauswirkungen, mit Gefahrenpotential für Leib und Leben, werden nur vereinzelt bisher mit in die Unwetterwarnungen einbezogen. Dies sind Gefahren durch thermische Belastungen, starke Sonneneinstrahlung und eine schlechte Luftqualität.
Vielfach wird daher auf die Formulierung „Wettergefahr“ ausgewichen, der aber so allgemein ist, dass fast jeder Wetterzustand eine Gefahr für bestimmte Bevölkerungsgruppen darstellen kann.
Letztendlich hilft man sich in der Meteorologie mit Schwellenwerten aus. Man legt also mehr oder weniger eindeutig fest, z.B. bei welcher Windgeschwindigkeit gewarnt wird, oder nicht.
Übrigens haben Unwetter in der Natur eine wichtige Funktion. Sie sorgen z.B. für eine „natürliche“ Veränderung des Flussbettes, nach Erosion für eine neue Vegetation, für das „Umfallen“ morscher Bäume usw…
Quelle: www.unwetter.de
Veröffentlichungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
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